Pflegebetten

Für wen ist ein Pflegebett sinnvoll?

Ein Pflegebett unterstützt insbesondere die pflegende Person, denn es hilft den Pflegebedürftigen beim Aufstehen und erleichtert die Pflege.

Wie groß ist ein Pflegebett?

  • Das Stellmaß (= die benötigte Gesamtfläche) liegt bei ca. 105cm Breite x 220cm Länge. Dies schließt den Motor mit ein, der zur Grundfläche des Bettes hinzugerechnet werden muss.
  • Die Liegefläche liegt bei 90 x 200cm.
  • Für besonders große Menschen können Verlängerungen eingebaut werden. Dies sind grundsätzlich als Standard verfügbar.
  • Besondere Breiten sind auf Anfrage möglich.

Was kann ein Pflegebett?

  • Ein Pflegebett ist elektrisch höhenverstellbar. Die niedrigste Stufe liegt bei 40cm. Die sogenannten „low entry“-Betten für besonders kleine Menschen können bis zu 22cm niedrig eingestellt werden.
  • Zusätzlich sind sowohl das Kopf- als auch das Fußteil individuell einstellbar.
  • Ein Pflegebett hat immer einen Aufrichtbügel („Bettgalgen“), der beim Aufstehen unterstützt und eine höhere Flexibilität bei der Pflege und insbesondere beim Anziehen erlaubt.
  • Seitengitter rechts oder links können bei Bedarf zur Sicherheit hochgezogen werden.
  • Ein Pflegebett hat Räder und ist somit frei im Raum beweglich. Es wird allerdings nicht durch normale Zimmertüren (meist ca. 80cm) passen, weil es eine Breite von ca. 105cm hat.

Wie ist der Ablauf, wenn man ein Pflegebett benötigt?

Pflegebetten werden auf Rezept verschrieben.

  • Ist kein Pflegegrad vorhanden, muss dieser zuerst bei der Krankenkasse (Pflegekasse) beantragt werden.
  • Die Krankenkasse beauftragt eine Begutachtungen durch den MDK (=medizinischer Dienst der Krankenkassen). Dieser besucht Sie in der Regel vor Ort, um die Situation zu beurteilen.
  • Dann erfolgt die Kategorisierung in einen der Pflegegrade (1 bis 5). Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen durch die Krankenkasse übernommen.
  • Ein Pflegebett ist nicht unmittelbar von der Höhe des Pflegegrades abhängig. Es kommt darauf an, ob der Patient bettlägrig ist und eine Pflege im Bett erfolgen muss.
  • In Einzelfällen werden Krankenbetten auch für kurzfristige Zeiten von den Krankenkassen gestellt, z.B. nach Unfällen.

Dieser Prozess kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Damit Sie zwischenzeitlich eine Lösung haben, geben wir die Pflegebetten auch im vorhinein heraus, bevor die Pflegestufe entschieden ist. Hierfür unterschreiben Sie einen Mietvertrag mit einer Mietpauschale. Aktuell berechnen wir 4€* pro Tag als Mietgebühr, eine Aufbaupauschale von 30 bis 50€*, und bei Bedarf eine Pflegebettmatratze für 95€*.

Wenn das Bett nicht bewilligt werden sollte, erhalten Sie von uns eine entsprechende Rechnung. Wird das Bett bewilligt (dies ist in 95% der Fällen der Fall), werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Kann ich meine Matratze im Pflegebett weiter benutzen?

Ja, wenn die Matratze ein Maß von unter 100x200cm hat und keinen Federkern besitzt, können Sie sie weiternutzen. (Der Federkern besteht aus Spiralen, die vermeiden, dass das Kopfteil sich hochklappen lässt).

Wer baut das Pflegebett auf?

Wir liefern das Pflegebett und bauen es vor Ort an Ihrem Wunschplatz auf. Dies dauert ca. 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass der benötigte Platz zuvor freigeräumt werden muss, da wir kein Umzugsunternehmen sind. ;-). Gern bauen wir das Bett auf, wo auch immer Sie möchten (in der Küche, im Wohnzimmer … ), aber nachträgliche Änderungen berechnen wir separat.

Wer baut das Pflegebett ab?

Das Pflegebett ist und bleibt Eigentum des Sanitätshauses. Wir berechnen der Krankenkasse eine Mietpauschale. Wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, informieren Sie uns bitte umgehend, dann können wir es abbauen und nehmen es wieder mit.

Gibt es einen Beistelltisch zum Pflegebett?

Ja. Wir bieten Ihnen einen höhenverstellbaren Beistelltisch auf Rädern mit einer beweglichen Tischplatte (40x60cm). Er kann unter das Bett gefahren werden, sodass die Tischplatte sich über dem Bett befindet. Sehr gern wird er als Ablagefläche für Kreuzworträtsel, die Fernbedienung, Getränke, Laptops und Bücher genutzt. Wir nennen ihn häufig „die stumme Schwester“, weil er so praktisch ist.

Der Beistelltisch wird von der Pflegekasse bezahlt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Es ist nicht möglich, den Beistelltisch zu mieten. Wenn die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt, zahlen Sie für das Standardmodell einmalig ca. 130€*.

Unser Deluxe-Modell liegt bei 199€*. Es zeichnet sich durch eine größere Tischplatte (40x76cm) aus und hat zusätzlich eine kleine Seitenplatte (40x20cm). So kann z.B. ein Getränk auf der Seitenplatte stehen bleiben, während die größere Platte angeschrägt wird. Wenn Sie dieses Modell wählen möchten, ist eine Zuzahlung auch bei genereller Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse nötig.

Wenn die Krankenkasse den Tisch nicht übernimmt und Sie ihn kaufen, verbleibt er nach dem Kauf immer bei Ihnen.

Gibt es weitere Zusatzprodukte zum Pflegebett?

Ja, es gibt eine sehr große Auswahl an Zusatzprodukten, z.B.

  • Nachtschrank
  • Seitengitterpolster
  • Bettverkürzer
  • zusätzliche Aufstehhilfe an der Seite (auch als Alternative zum Aufrichtbügel / „Bettgalgen“)
  • Infusionshalter
  • Antidikubitusmatratze (zur Druckentlastung und Vermeidung von offenen Stellen)
  • Transferhilfen (z.B. Gleitmatten, Patientenlifter)

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